Zutritts- und Zugangskontrolle
Cloudbasierter Betrieb ohne kundendatenführende lokale Server; geschützte Betreiberkonten; rollenbezogener Zugriff; persönliche Konten; starke Authentisierung für interne Zugänge.
Beschaffungsunterlagen
Critical SaaS Renewal Review · Stand 31. Juli 2026
A · Leistungsbedingungen
Auftragnehmer ist die Knüss Media GmbH, Kestnerstraße 8, 30159 Hannover. Auftraggeber ist das im individuellen Angebot bezeichnete Unternehmen. Gegenstand ist die beleggestützte Prüfung eines geschäftskritischen ICT-Vertrags vor Abschluss oder Verlängerung und die Übergabe eines fachlich freigegebenen Decision Packs.
Der Festpreis von 4.900 Euro netto umfasst ein Asset, bis zu zwölf Dokumente beziehungsweise 200 Seiten, einen strukturierten Intake, Belegregister, Kontrollurteile, Widerspruchsprüfung, Resilienz-Heatmap, Auflagen, Aufgaben, freigegebene Entscheidung und ein Ergebnisgespräch. Der Kontrollkatalog ordnet die konkreten Vertrags- und Betriebsbelege den relevanten Prüfgegenständen aus DORA Art. 28 bis 30 mit genauer Fundstelle zu.
Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, übermittelt verfügbare Originalunterlagen vollständig und beantwortet gebündelte Rückfragen innerhalb von zwei Arbeitstagen. Die Lieferzeit beträgt zehn Arbeitstage ab bestätigter Vollständigkeit von Intake und Unterlagen.
Die Leistung ist abnahmefähig, sobald sämtliche im Leistungsumfang bezeichneten Bestandteile im Decision Pack enthalten sind. Der Auftraggeber kann innerhalb von fünf Arbeitstagen eine gebündelte Korrektur belegbarer Tatsachen verlangen. Fachliche Neubewertungen aufgrund später eingereichter Unterlagen werden gesondert beauftragt.
RichterScale liefert eine technologiegestützte, menschlich freigegebene Prüf- und Entscheidungsvorlage. Individuelle Rechtsberatung, Vertretung, Vertragsgestaltung oder ein Rechtsgutachten werden bei Bedarf unmittelbar und gesondert durch lexICT beauftragt.
Die Vergütung beträgt 4.900 Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie wird nach Auftragsbestätigung in Rechnung gestellt und ist binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig.
Die Parteien haften unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Entscheidung über Abschluss, Verlängerung, Änderung oder Beendigung des geprüften Vertrags verbleibt beim Auftraggeber.
B · Auftragsverarbeitung
Knüss Media verarbeitet die vom Auftraggeber bereitgestellten Falldokumente und Intake-Angaben ausschließlich zur Durchführung des beauftragten Reviews. Die Verarbeitung beginnt mit Bereitstellung des Fallzugangs und endet mit Löschung oder Rückgabe gemäß Abschnitt E.
Erhebung durch sicheren Upload, private Quarantäne, Malwareprüfung, Speicherung, Textextraktion, strukturierte Analyse, Verknüpfung mit Kontrollen, fachliche Prüfung, Erstellung und Übergabe des Decision Packs sowie dokumentierte Korrekturen.
Mögliche Datenarten sind geschäftliche Kontaktdaten, Namen und Funktionen von Vertragsbeteiligten, Beschäftigten- oder Ansprechpartnerdaten in Vertragsanlagen, technische Kennungen, Sicherheits- und Betriebsinformationen sowie weitere vom Auftraggeber eingereichte Inhalte. Betroffene können Beschäftigte, Organmitglieder, Ansprechpartner von Kunden und Lieferanten sowie sonstige in den Unterlagen genannte Personen sein.
Knüss Media verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Angebot, Auftrag, Upload und dokumentierte Fallkommunikation bilden die anfänglichen Weisungen. Hält Knüss Media eine Weisung für datenschutzwidrig, informiert es den Auftraggeber unverzüglich und setzt die betroffene Verarbeitung bis zur Klärung aus.
Zugriffsberechtigte Personen sind auf Vertraulichkeit verpflichtet und erhalten Zugriff nach Aufgabe, Organisation und Fall. Die fachliche Prüfung durch lexICT ist auf die entscheidungsrelevanten Befunde und Belege begrenzt.
Knüss Media setzt die in Abschnitt C beschriebenen Maßnahmen ein und entwickelt sie unter Berücksichtigung von Risiko, Stand der Technik, Implementierungskosten und Verarbeitungszweck fort.
Der Auftraggeber erteilt eine allgemeine Genehmigung für die in Abschnitt D benannten Unterauftragnehmer. Knüss Media informiert mindestens 30 Tage vor einer beabsichtigten Ergänzung oder Ersetzung. Der Auftraggeber kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Knüss Media verpflichtet Unterauftragnehmer mindestens zu gleichwertigen Datenschutzpflichten.
Knüss Media unterstützt den Auftraggeber im erforderlichen Umfang bei Betroffenenrechten, Datenschutz-Folgenabschätzungen, Konsultationen, Sicherheitsbewertungen und Nachweisen. Anfragen betroffener Personen werden ohne eigene Sachentscheidung an den Auftraggeber weitergeleitet.
Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten im Verantwortungsbereich von Knüss Media werden dem Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet. Die Meldung enthält die verfügbaren Angaben zu Art, Umfang, Folgen, Gegenmaßnahmen und Kontaktstelle; fehlende Informationen folgen schrittweise.
Knüss Media stellt erforderliche Informationen zum Nachweis der Pflichten bereit. Prüfungen werden mit angemessener Vorankündigung, während üblicher Geschäftszeiten und unter Schutz der Rechte anderer Kunden durchgeführt. Gleichwertige aktuelle Nachweise können eine Vor-Ort-Prüfung ersetzen, soweit der Prüfzweck erreicht wird.
Nach Abschluss der Leistung löscht oder übergibt Knüss Media personenbezogene Daten nach Wahl des Auftraggebers gemäß Abschnitt E, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
C · TOMs
Cloudbasierter Betrieb ohne kundendatenführende lokale Server; geschützte Betreiberkonten; rollenbezogener Zugriff; persönliche Konten; starke Authentisierung für interne Zugänge.
Organisation- und fallbezogene Datenbankregeln; privater Dokumentenspeicher; zeitlich begrenzte Upload-Einladungen; Bindung an Empfänger-E-Mail und Dateikontingent.
Direktupload in private Quarantäne; SHA-256-Integritätsprüfung; deterministische Containergrenzen; IAM-geschützte ClamAV-Prüfung in Frankfurt mit laufend aktualisierten Signaturen; Analysefreigabe ausschließlich nach Clean-Befund.
TLS-gesicherte Übertragung; serverseitige Modellaufrufe; keine API-Schlüssel im Browser; veröffentlichte Verarbeitungskette und vertraglich geregelte Unterauftragnehmer.
SHA-256-Prüfwert je Datei; Beleg-ID, Version, Herkunft und Status; protokollierte Annahme, Ablehnung, Änderung und Freigabe entscheidungsrelevanter Inhalte.
Jeder Datensatz trägt eine Organisationszuordnung; Row-Level-Security begrenzt Lese- und Schreibzugriffe; Dokumentpfade beginnen mit der Organisation und werden gegen den offenen Fall geprüft.
Verwaltete Produktionsplattformen, verschlüsselte Datenhaltung, Sicherungs- und Wiederherstellungsmechanismen der Infrastrukturprovider sowie dokumentierte Wiederanlaufverfahren.
Dokumentinhalt wird als untrusted evidence abgegrenzt; strukturierte Ausgabeverträge; exakte Fundstellen; deterministische Gates; menschliche Tatsachen-, Befund- und Entscheidungsfreigabe.
Keine Werbe- oder Analysetracker auf öffentlichen Seiten; fallbezogene Verarbeitung; begrenzter Zweck; dokumentierte Löschung; keine Nutzung von Kundendokumenten als Trainingskorpus durch RichterScale.
D · Unterauftragnehmer
| Anbieter | Leistung | Verarbeitungsrahmen | Schutz |
|---|---|---|---|
| Vercel Inc. | Webanwendung und serverseitige Funktionen | Produktionsregion Frankfurt; technische Betriebsdaten nach Anbieterbedingungen | AVV/DPA, Verschlüsselung, Zugriffskontrollen |
| Supabase Inc. | Authentifizierung, PostgreSQL-Datenbank, privater Dokumentenspeicher | RichterScale-Projekt in der EU | AVV/DPA, RLS, privater Bucket, Verschlüsselung |
| Google Cloud EMEA Ltd. | IAM-geschützte ClamAV-Malwareprüfung | Cloud Run in Frankfurt; Zugriff über kurzlebige Google-Identität und signierte Dokument-URL | Kein öffentlicher Dienstzugang; Analyse bleibt bis zum Clean-Befund gesperrt |
| Google LLC / Google Cloud EMEA Ltd. | Gemini API für Dokumentenextraktion und strukturierte Analyse nach Clean-Befund | Bezahlter Dienst: keine Produktverbesserung mit Prompts oder Antworten. Google kann Inhalte begrenzt zur Missbrauchserkennung protokollieren; transiente Speicherung kann außerhalb der EU erfolgen. | Google Data Processing Addendum, serverseitiger Zugriff, keine File API, kein Grounding, keine freiwillige Logfreigabe |
| lexICT GmbH | Fachliche Prüfung entscheidungsrelevanter Befunde | Deutschland; Zugriff ausschließlich für den beauftragten Fall | Vertraulichkeit, Zweckbindung, rollenbezogener Zugriff |
E · Löschung und Rückgabe
F · Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle als vertraulich gekennzeichneten oder ihrer Natur nach vertraulichen Informationen geheim. Dazu zählen insbesondere Verträge, Preise, Architektur, Zugangsdaten, Sicherheitsbefunde, Betriebsmodelle, personenbezogene Daten und das Decision Pack. Zugriff erhalten ausschließlich Personen, die ihn für Vertragserfüllung oder fachliche Prüfung benötigen und entsprechend verpflichtet sind.
Die Pflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt; die offenlegende Partei informiert die andere Partei vorher, soweit rechtlich zulässig, und begrenzt die Offenlegung auf das Erforderliche. Eine Nutzung als öffentliche Referenz, Fallstudie oder Trainingsmaterial setzt eine gesonderte schriftliche Freigabe voraus.